Social Pizza – Das Portal der TK für Startups macht Sozialversicherung für dich lecker

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Bei einer Gründung stellen sich für angehende Entrepreneure Fragen zu allen möglichen Themen. Die Sozialversicherung rückt dabei gern mal in den Hintergrund. Die Techniker Krankenkasse will Startups dabei unterstützen und hat das Portal SocialPizza ins Leben gerufen. Das Besondere daran: Das Angebot wurde zusammen mit Gründenden entwickelt, um möglichst bedarfsgerecht zu informieren. Neben den Artikeln, die nach den Gründungsphasen sortiert sind, gibt es auch ein persönliches Beratungsangebot: Gründer:innen können kostenlos Beratungstermine buchen und alle Fragen stellen, die sie in Sachen Versicherung, Sozialabgaben, das Einstellen von Mitarbeitenden oder besonderen Situationen umtreiben. Wir haben einige Fragen zusammengefasst, die dem Beraterteam häufig gestellt werden.

Wie bin ich versichert, wenn ich einen Gründungszuschuss oder ein Existenzgründerstipendium erhalte?  

Mit einem Gründungszuschuss giltst du grundsätzlich als hauptberuflich selbständig. Das bedeutet, du zahlst die Beiträge zur Versicherung allein, da du in dem Fall freiwillig versichert bist.

Um deinen Beitrag zu berechnen, wird nicht nur dein Arbeitseinkommen herangezogen, sondern es müssen auch alle weiteren Einnahmen zum Lebensunterhalt einbezogen werden. 

Anders kann es beim Existenzgründerstipendium aussehen. Eventuell ist hier sogar eine Weiterversicherung als Student:in möglich. Dies ist abhängig von deinem zeitlichen Aufwand, den du für die Gründung aufbringst.

Auch ist es wichtig, ob du Arbeitnehmende eingestellt hast. Gerade hier kannst du durch einen frühzeitigen Kontakt zu deiner Krankenkasse höhere Kosten vermeiden. 

Was ist der Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflich selbständiger Tätigkeit?  

Hauptberuflich selbstständig bist du, wenn du im Durchschnitt mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest (inklusive Vor- und Nachbearbeitungszeit) oder wenn du mindestens eine Person länger als drei Monate beschäftigst und diese über der Minijobgrenze verdient (aktuell liegt die Grenze bei 450 Euro pro Monat).

Alternativ giltst du auch als hauptberuflich selbstständig, wenn du mehrere Minijobber:innen gleichzeitig beschäftigst. 

Wenn du maximal 20 Stunden pro Woche selbstständig tätig bist oder nur eine einzelne Aushilfe beschäftigst, die unterhalb der Minijobgrenze verdient, dann giltst du als nebenberuflich selbstständig. 

Wie sichere ich mich ab, falls ich mal krank werde?

Als hauptberuflich Selbständige:r bist du grundsätzlich ohne Anspruch auf Krankengeld versichert. Du hast die Möglichkeit, dies zusätzlich abzusichern. Dabei gibt es mehrere Varianten. Es gibt den gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Zudem bieten die Krankenkassen sogenannte Wahltarife an, die unterschiedliche Konstellationen abdecken und auch schon früher Verdienstausfälle ausgleichen. 

Welche Auswirkungen hat es, wenn Werkstudent:innen oder Arbeitnehmende eingestellt werden?

Mit dem Einstellen von Werkstudent:innen oder Arbeitnehmer:innen giltst du als hauptberuflich selbständig. Falls bisher noch eine andere vorrangige Versicherung für dich bestand, ändert sich dies und hat wahrscheinlich auch Auswirkungen auf die Höhe deiner bisherigen Beiträge.

Was verändert sich, wenn wir mehrere Gesellschafter:innen oder Geschäftsführer:innen sind?  

Wenn du über mehr als 50 Prozent des Stammkapitals als Geschäftsführer:in verfügst oder Angestellte beschäftigst, bist du selbstständig. Ist dein Anteil geringer und du unterliegst dem Weisungsrecht deines Arbeitgebers, bist du in der Regel als Arbeitnehmer:in angestellt.

Es gibt jedoch Ausnahmen: zum Beispiel, wenn ihr eine umfassende Sperrminorität vereinbart. Hast du aufgrund einer besonderen Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag das Recht, sämtliche Beschlüsse der anderen Gesellschafter:innen zu verhindern, hast du einen maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidungen in der GmbH. Dann bist du nicht mehr abhängig beschäftigt, sondern giltst als selbstständig.

Schon diese kleine Auswahl an Fragen zeigt, wie verschieden die Anforderungen und Bedingungen bei einer Gründung sind. Eine persönliche Beratung hilft dir dabei, solche „Stolpersteine“ zu vermeiden. Buch dir einfach deinen Wunschtermin bei socialpizza.tk.de, wir freuen uns auf deine Fragen.

 

​Du hast weitere Fragen?

Dann melde dich gerne bei mir:

Sandra Runge

Dieser Beitrag wurde von der Techniker Krankenkasse verfasst. Fotos via TK

Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Native Post. Wenn du auch auf FEMPRENEUR erscheinen willst, dann informier dich gerne hier.

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