Wenn Gründerinnen gemeinsame Sache machen – die Kommanditgesellschaft als Rechtsform

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Gründerinnen starten oft mit einem Einzelunternehmen ins Abenteuer der Selbstständigkeit. Das ist schnell angemeldet und lässt sich zu Beginn relativ leicht verwalten. Wenn du aber eher eine Teamplayerin bist und ein Unternehmen gemeinsam mit mindestens einer weiteren Person gründen möchtest, müsst ihr eine andere Rechtsform wählen. Eine sinnvolle Variante kann die Kommanditgesellschaft sein. Ob sie für dich und deine Mitgründerinnen geeignet ist, hängt davon ab, wer welche Aufgaben übernehmen möchte und wie es mit der Bereitschaft zur Haftung aussieht.

Was ist eine Kommanditgesellschaft?

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Form der Personengesellschaft, die sich aus mindestens einer Komplementärin und mindestens einer Kommanditistin zusammensetzt. Die Komplementärin haftet dabei unbeschränkt mit ihrem vollen Privatvermögen, währen Kommanditistinnen nur in Höhe ihrer Einlage Haftung übernehmen.

Die Kommanditgesellschaft bietet für euch als Gründerinnen eine Reihe von Vorteilen. Zum Beispiel genügt für die Gründung ein formloser Gesellschaftsvertrag. Die Kommanditistin profitiert von einer beschränkten Haftung und die Komplementärin darf die meisten Entscheidungen ohne weitere Geschäftsführer treffen.

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Form der Personengesellschaft, die sich aus mindestens einer Komplementärin und mindestens einer Kommanditistin zusammensetzt.

Wäge die Pflichten und Rechten stets individuell ab und sei ehrlich zu dir selbst. Möchtest du geschäftsführende Aufgaben übernehmen und bist bereit, dafür auch Risiken einzugehen? Dann bist du die geborene Komplementärin! Möchtest du lieber als stille Kapitalgeberin die Idee einer Freundin unterstützen? Dann wärst du eine geeignete Kommanditistin.

Für die KG-Gründung wird kein Mindestkapital benötigt

Mit einer KG könnt ihr eine Handelsgesellschaft gemeinsam führen. Für die Gründung müsst ihr einen formlosen Gesellschaftsvertrag abschließen, in dem ihr zum Beispiel festlegt, wer die Rolle als Komplementärin übernimmt und wer Kommanditistin wird. Auch die Haftungssummen der Kommanditistinnen werden darin notiert. 

Jetzt kommen wir zu einem der großen Vorteile bei der Gründung einer KG: Es muss kein Mindestkapital vorliegen. Stattdessen legt ihr im Gesellschaftsvertrag fest, wie hoch die Haftungseinlage der Kommanditistin oder der Kommanditistinnen sein soll. 

Einer der großen Vorteile bei der Gründung einer KG: Es muss kein Mindestkapital vorliegen.

Aufgrund der unbeschränkten Haftung durch die Komplementärin besitzen KGs üblicherweise eine hohe Kreditwürdigkeit, was gerade in der Anfangsphase eines Unternehmens vorteilhaft sein kann.

Nachdem all diese Details geklärt sind, folgt die Anmeldung der frisch gegründeten KG bei den entsprechenden Stellen. Neben dem Finanzamt müsst ihr das Gewerbeamt über die Gründung eurer Kommanditgesellschaft informieren. Außerdem muss eine Eintragung ins Handelsregister erfolgen.  

Die Komplementärin übernimmt die Haftung

Das fehlende Mindestkapital wird durch die unbeschränkte Haftung durch die Komplementärin ausgeglichen. Sofern es in einer KG mehrere Komplementärinnen gibt, verteilt sich die Haftung gleichmäßig auf diese.

Du kannst also auch gemeinsam mit weiteren Macherinnen eine KG gründen, in der ihr zusammen haftet und auch gemeinsam geschäftsführende Aufgaben übernehmt. Voraussetzung ist, dass es trotzdem mindestens eine Kommanditistin gibt. Komplementärinnen dürfen außerdem nur in einer Gesellschaft als solche aktiv sein.

Zwar übernimmt die Komplementärin durch die unbeschränkte Haftung einen großen Teil der Verantwortung, dafür bekommt sie aber auch viel Entscheidungsgewalt. Sie tritt als Geschäftsführerin auf und trifft wesentliche Entscheidungen zum Beispiel über die Betriebsausgaben oder die Einstellung neuer Mitarbeiterinnen. Zusätzlich steht der Komplementärin eine Gewinnbeteiligung zu.

Außergewöhnliche Entscheidungen der Geschäftsführung stellen eine Ausnahme dar und müssen von den Kommanditistinnen durch eine Abstimmung abgesegnet werden.

Kommanditistinnen haften beschränkt, entscheiden dafür aber weniger

Kommanditistinnen übernehmen keine geschäftsführenden Aufgaben und haben wenig Mitspracherecht im alltäglichen Geschäft. Sie treten vielmehr als Kapitalgeberinnen auf, indem sie eine Einlage in die KG einbringen.

Dafür haften sie aber auch nur beschränkt, und zwar nur in Höhe dieser Einlage. Dadurch unterscheidet sich die KG stark von der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), bei der alle Gesellschafter unbeschränkt haften.

Zwar darf die Kommanditistin nicht in der Geschäftsführung mitwirken, sie hat aber das Recht auf Einsicht in interne Informationen. Sie darf zum Beispiel die Buchführung oder die Jahresabschlüsse überprüfen.

Im Zweifelsfall beraten lassen

Wenn du also eine gute Idee hast, eine Firma gründen möchtest und nach Kapitalgebern suchst, kann die KG eine hervorragende Lösung sein. Denn durch die beschränkte Haftung ist es deutlich einfacher, diese auch zu finden.

Durch die Gründung einer KG finden also Gesellschafterinnen zusammen, die zur unbeschränkten Haftung bereit sind, sowie solche, die lieber nur beschränkt haften und auch gar keine geschäftsführenden Aufgaben übernehmen möchten.

Dieser Artikel ersetzt natürlich nicht die Beratung durch einen erfahrenen Steuerberater. Dieser kann dir und deinen Mitgründerinnen und Mitgründern dabei helfen, die richtige Rechtsform zu wählen.

Wenn du eine gute Idee hast, eine Firma gründen möchtest und nach Kapitalgebern suchst, kann die KG eine hervorragende Lösung sein.

Dabei ist es besonders wichtig, dass ihr im Beratungsgespräch genau schildert, wie ihr euch das Unternehmen vorstellt und wer darin welche Aufgaben übernehmen soll. Denn neben der Kommanditgesellschaft gibt es noch weitere Varianten der Personengesellschaft, die gegebenenfalls sinnvoll sein können.

Zur Auswahl stehen zum Beispiel die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die Offene Handelsgesellschaft (OHG). Freiberufler haben außerdem die Möglichkeit, eine Partnergesellschaft zu gründen.

 

 

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