Gerade als Selbstständige oder Unternehmerin ist es entscheidend, die eigene Marke richtig aufzubauen und effektiv zu schützen. Markenaufbau bedeutet nicht nur, darauf zu achten, dass man keine fremde Marke kopiert, sondern auch die eigene Marke vor Nachahmern zu sichern. In diesem Gastbeitrag erklärt Markenanwältin Darja Hannekum, LL.M., praxisnah, worauf es beim Markenschutz ankommt und welche rechtlichen Fallstricke im Markenrecht für Selbstständige besonders relevant sind.
Darja Hannekum hat Rechtswissenschaften in Hamburg und Miami, USA studiert und mehrere Jahre in den USA als Juristin gearbeitet. Heute berät sie in Hamburg Startups und Unternehmen in allen rechtlichen Belangen, insbesondere in den Bereichen Gründung, Markenrecht, IT-Recht, Datenschutz und Wettbewerbsrecht.
Anmerkung der Redaktion: Am Ende des Artikels findest du noch den Link zum KMU Fonds, der dir helfen kann, finanzielle Unterstützung bei deiner Markenanmeldung zu erhalten.
Was ist eine Marke?
Eine Marke ist ein Kennzeichen, das die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens klar von denen anderer Unternehmen unterscheidet. Marken können in vielfältigen Formen auftreten: als Buchstaben- oder Zahlenkombination, als bildliches Logo, Farbzeichen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltung oder andere kreative Aufmachungen.
Auf europäischer Ebene führt das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) das Markenregister der Unionsmarken und nimmt neue Anmeldungen entgegen. Jedes europäische Land verfügt zudem über ein eigenes Markenamt, das nationale Marken verwaltet. In Deutschland ist dies das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Internationale Marken können bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) angemeldet werden.
Auch ohne offizielle Eintragung besteht ein gewisser Markenschutz. Gerade im Rahmen von größeren Investitionen in Logoentwicklung, Slogans oder Marketingmaßnahmen ist eine Markenanmeldung jedoch empfehlenswert, um Konkurrenten am Nachahmen oder Kopieren der eigenen Marke zu hindern.
Nationale Marke oder Unionsmarke: Was ist sinnvoll?
Eine nationale Marke bietet Schutz nur im jeweiligen Land, während eine Unionsmarke europaweit gilt und mit nur einer Anmeldung alle Mitgliedsstaaten abdeckt. Für lokal agierende Unternehmen kann eine nationale Marke ausreichend sein. Sobald die Marke jedoch über Ländergrenzen hinaus genutzt werden soll, ist eine Unionsmarke oft die bessere Wahl, da sie einen einheitlichen Markenschutz auf europäischer Ebene gewährleistet.
Markenrecherche: Risiken beim Markenschutz vermeiden
Vor der kostenpflichtigen Markenanmeldung sollte eine sorgfältige Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt werden. Inhaber bereits eingetragener Marken können gegen neu angemeldete Marken Widerspruch einlegen, wenn diese identisch oder ähnlich sind. Ein Widerspruchsverfahren kann im schlimmsten Fall zur Löschung der neueren Marke führen.
Eine gründliche Recherche reduziert das Risiko rechtlicher und finanzieller Probleme erheblich. Sie zeigt frühzeitig, ob die geplante Marke bereits existiert und ob sie ausreichend unterscheidungskräftig ist, um langfristigen Markenschutz zu gewährleisten.
Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
Marken werden nur für die bei der Anmeldung ausgewählten Waren- und Dienstleistungen geschützt, die sogenannten Nizza-Klassen. Es gibt 34 Waren- und 11 Dienstleistungsklassen, die den Schutzbereich der Marke definieren.
Es ist wichtig, nur die Klassen anzumelden, die tatsächlich innerhalb der nächsten fünf Jahre genutzt werden sollen. Nicht genutzte Klassen können nach Ablauf von fünf Jahren gelöscht werden. Gleichzeitig sollte man überlegen, welche Klassen zukünftig relevant sein könnten, da zusätzliche Klassen nachträglich nur durch eine neue Anmeldung mit einem neuen Eintragungsdatum geschützt werden können. Ein späteres Eintragungsdatum kann problematisch sein, wenn andere Marktteilnehmer in der Zwischenzeit ähnliche Marken angemeldet haben.
Markenanmeldung Schritt für Schritt
Die Anmeldung einer Unionsmarke erfolgt online über die Website des EUIPO. Die Grundgebühr beträgt 850 Euro für eine Klasse, für die zweite Klasse kommen 50 Euro hinzu, und ab der dritten Klasse jeweils 150 Euro. Der Markenschutz gilt zunächst für zehn Jahre und kann verlängert werden.
Das Markenamt prüft die Anmeldung auf formelle Fehler und absolute Schutzhindernisse. Absolute Schutzhindernisse betreffen zum Beispiel fehlende Unterscheidungskraft oder gesetzeswidrige Marken. Reine beschreibende Namen, wie „Bro Secco“ für alkoholische Getränke, können daher nicht geschützt werden.
Nach der Prüfung wird die Marke veröffentlicht. Erfolgt innerhalb von drei Monaten kein Widerspruch, wird sie in das Unionsmarkenregister eingetragen und ist offiziell geschützt. Mit dieser Eintragung ist der Markenschutz für die selbstständige Unternehmerin gesichert.
Autorin: Darja Hannekum, LL.M. hat Rechtswissenschaften in Hamburg und Miami, USA studiert und drei Jahre in den USA als Juristin gearbeitet, bis Sie sich in Hamburg als Rechtsanwältin niedergelassen hat. Sie berät Startups und Unternehmen in allen rechtlichen Belangen, insbesondere in den Bereichen Gründung, Markenrecht, IT-Recht, Datenschutz, Wettbewerbsrecht und Co.
Website: www.hannekum-partner.de/kanzlei
Instagram: @hannekum_partner
Links & Ressourcen:
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA): https://www.dpma.de
EUIPO – Markenanmeldung in Europa: https://euipo.europa.eu
Infos zum KMU-Fonds: https://www.euipo.europa.eu/de/sme-corner/sme-fund









